Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen! Verbotsklauseln im Mietvertrag sind überwiegend ungültig. Mieter müssen Schimmel vorbeugen
Donnerstag, 18. Februar 2016 23:20 Uhr
Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen! Waschen gehört zu den Kernbereichen des Wohnens Verbotsklauseln im Mietvertrag sind überwiegend ungültig Mieter müssen Schimmel vorbeugen Frisch gewaschene Kleidung auf dem …
Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen! Waschen gehört zu den Kernbereichen des Wohnens Verbotsklauseln im Mietvertrag sind überwiegend ungültig Mieter müssen Schimmel vorbeugen Frisch gewaschene Kleidung auf dem …