Urteil: Adventskerzen beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht? Im Brandfall keine Zahlungspflicht für Versicherung
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Für den Fall der Fälle – hier mal die Telefonnummer: 112
Bei Ihrer Meldung sollten Sie die folgenden fünf „W“ beachten:
1. Wo ist das Ereignis ?
2. Was ist geschehen ?
3. Wie viele Betroffene ?
4. Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
5. Warten auf Rückfragen !
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Und WÄHREND des Einstatzes nicht vergessen: Kalt- und Warmgetränke für die Einsatzkräfte bereit stellen. NACH dem Einsatz: Feuerwehrbeamte essen gerne Mettbrötchen mit Zwiebeln.
Wenn sie diese Verpflegungsgrundsätze beachten, kommen die Jungs gerne wieder bei ihnen vorbei. FEUERWEHR – WIR MACHEN HAUSBESUCHE 😉