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Die Verbände: Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) sowie die Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO) und die GEMA haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen Veranstaltungstarife unterzeichnet. Nach den Gesamtverträgen mit dem Bund Deutscher Karneval und einer Vielzahl von Schützenbünden konnte nun auch eine tarifliche Lösung für die Branchenbesonderheiten im Diskotheken- und Clubbereich gefunden werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt ein weiterer Gesamtvertragspartner die Angemessenheit der ab 1.4.2013 geltenden Veranstaltungstarife U-V und M-V. Die Mitglieder der drei Verbände erhalten dadurch Planungssicherheit und profitieren von einem Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 % auf alle Vergütungssätze der GEMA. Die von der GEMA vorgesehene Tarifreform führte insbesondere bei Diskotheken und Clubs zu Protesten ![]() |
Die Vereinbarung mit den drei Verbänden VDM, DDU und DDO sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen in den Vergütungssätzen U-V und M-V vor:
- Einführungsnachlass: Die GEMA gewährt Betrieben, die zwei oder mehr Veranstaltungen wöchentlich durchführen, gesonderte Einführungsnachlässe auch für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von weniger als 10 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren.
- Vervielfältigungsrechte: Die GEMA plant für die zukünftige Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte (sogenannter Laptopzuschlag), den bereits heute bestehenden Vervielfältigungstarif VR-Ö entsprechend anzupassen. Die Lizenz beträgt dort € 0,13 je vervielfältigtem Werk. Dadurch würde der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G entfallen.
Die ab 1.4.2013 gültigen Tarife U-V und M-V finden Sie unter www.gema.de/veranstaltungstarife
Die GEMA schreibt außerdem:
Warum reagieren die Diskotheken- und Clubbetreiber so massiv?
- Ein Veranstalter, also auch Club- und Diskothekenbetreiber, zahlt nach den neuen Tarifen immer nur maximal 10 % der tatsächlich eingenommenen Eintrittsgelder. (siehe Angemessenheitsregelung im Tarif U-V und M-V)
- Ein Club- oder Diskothekenbetreiber der 100.000 Euro im Jahr an die GEMA für die Musiknutzung zahlen muss, erwirtschaftet demzufolge mindestens 1 Million Euro im Jahr NUR durch Eintrittsgelder.
- Die Eintrittsgelder machen durchschnittlich 17 % des Gesamtumsatzes in der Berliner Club- und Veranstalterbranche aus (siehe „Studie über das wirtschaftliche Potenzial der Club- und Veranstalterbranche in Berlin“). Pro Abend muss ein Berliner Clubbetreiber also max. 1,7 % seines Gesamtumsatzes an die GEMA zahlen – daran geht kein Club zugrunde.
Quelle: Offizielle GEMA/Pressemitteilung
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